Voraussetzungen für Tagesstätten
Voraussetzungen für die Aufnahme in unsere Tagesstätte
Unser Angebot richtet sich dabei vor allem an Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder an Menschen mit einer Suchterkrankung. Liegt eine andere Diagnose vor, die jedoch trotzdem entsprechende Hilfe erfordert, besteht die Möglichkeit eines Sonderantrages.
Zudem benötigen wir für die Aufnahme folgende Dokumente:
- Diagnosestellung nach ICD 10
- Sozialhilfeantrag
- Sozialbericht
- Arztbericht
Erfüllen der Vorgaben des Gesamtplanverfahrens
Um die Voraussetzungen für die Aufnahme in einer Tagesstätte erfüllen zu können, müssen außerdem die Vorgaben des Bezirks Oberbayern zum Gesamtplanverfahren eingehalten werden. Dieses Verfahren baut auf eine typisierte und umfassende Bedarfsermittlung auf, die gemeinsam mit den Betroffenen und unseren Angestellten durchzuführen ist.